Kanzleiphilosophie

Es gehört zum Konzept der Kanzlei nicht den größtmöglichen Profit zu erzielen, sondern für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungen zu finden.

Dabei ist die außergerichtliche Konfliktbereinigung regelmäßig höher zu bewerten, als die Prozeßführung. Wo ein Prozeß nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt.

Dies gilt auch und gerade in Strafsachen, wo eine Verfahrensbeendigung außerhalb einer Hauptverhandlung häufig sachgerechtere Ergebnisse erbringt.

Ziel ist die vorausschauende, sachgerechte und ergebnisorientierte Mandatsbearbeitung.